Fiktive Abrechnung – was steckt dahinter?

Fiktive Abrechnung – Geld statt Reparatur
Unfall gehabt? Sie müssen Ihr Auto nicht zwingend reparieren lassen, um Geld von der Versicherung zu bekommen. Die sogenannte fiktive Abrechnung ist eine zulässige Möglichkeit, um den Ihnen bei einem Unfall entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen. Der Gesetzgeber sieht die Möglichkeit vor, sich einen Schadenersatz auch auszahlen zu lassen – ganz ohne Werkstattbesuch und Reparatur. Die solide Grundlage dafür: Ein professionelles Kfz-Gutachten.
Rechtliche Grundlage für die fiktive Abrechnung
Eine fiktive Abrechnung ist ein Rechtsbegriff, der vor allem im deutschen Zivilrecht verwendet wird. Sie bezeichnet eine Abrechnung, die nicht auf einer tatsächlichen Leistungserbringung beruht, sondern auf einer fiktiven, d.h. einer angenommenen oder unterstellten Leistung. Der Schädiger hat den Schaden in der Höhe zu ersetzen, wie er bei einer ordnungsgemäßen und fachgerechten Reparatur entstanden wäre.
Die rechtliche Grundlage für diese Form der Abrechnung im Kfz-Schaden ergibt sich aus dem deutschen Zivilrecht, insbesondere aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH).
Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen sind:
Zu beachten gilt dabei:
Fiktive Abrechnung – Die Vorteile auf einen Blick
Lassen Sie sich hierzu ggf. immer von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten. Ich vermittle Ihnen dazu gerne kompetente Ansprechpartner.