Fiktive Abrechnung – was steckt dahinter?

Rechtliche Grundlage für die fiktive Abrechnung

Eine fiktive Abrechnung ist ein Rechtsbegriff, der vor allem im deutschen Zivilrecht verwendet wird. Sie bezeichnet eine Abrechnung, die nicht auf einer tatsächlichen Leistungserbringung beruht, sondern auf einer fiktiven, d.h. einer angenommenen oder unterstellten Leistung. Der Schädiger hat den Schaden in der Höhe zu ersetzen, wie er bei einer ordnungsgemäßen und fachgerechten Reparatur entstanden wäre.

Die rechtliche Grundlage für diese Form der Abrechnung im Kfz-Schaden ergibt sich aus dem deutschen Zivilrecht, insbesondere aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH).

Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen sind:

  • § 249 BGB: Regelt den Ersatz des Schadens und bestimmt, dass der Schädiger den Schaden in Geld zu ersetzen hat.
  • § 287 ZPO: Regelt die Beweislast und bestimmt, dass der Kläger den Schaden und die Höhe des Schadens beweisen muss.
  • Ein professionelles Gutachten beinhaltet zuverlässige und belastbare Aussagen zur Schadenshöhe.

Zu beachten gilt dabei:

  • Fiktiv abgerechnete Schäden werden immer netto ausbezahlt.
  • Eine Mehrwertsteuer wird nur erstattet, wenn sie nachweislich auch angefallen ist.
  • Ein Vermischung aus fiktiver Abrechnung und Reparaturabrechnung ist nicht möglich.
  • Bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen gelten die vertraglichen Bedingungen des Finanzdienstleisters.
  • Eine sechsmonatige Weiternutzungsabsicht des Fahrzeuges muss vorhanden sein und ggf. auch nachgewiesen werden. Andernfalls ersetzt die Versicherung unter Umständen nur den Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes).

Fiktive Abrechnung – Die Vorteile auf einen Blick

  • Auszahlung auf Basis der ermittelten Schadenshöhe im Gutachten.
  • Es besteht keine Reparaturpflicht, sie können Ihr Fahrzeug auch beschädigt weiternutzen, sofern es verkehrssicher ist.
  • Im Regelfall zügige und einfache Abwicklung. Schauen Sie sich dazu auch ein kurzes Erklärvideo an.
  • In Deutschland kann auch eine eventuell eingetretene Wertminderung fiktiv abgerechnet werden.
  • Kein Werkstatttermin und keine Ausfallzeit durch Reparatur.
  • Sie entscheiden, wie und wofür Sie das erstattete Geld verwenden.
  • Besonders sinnvoll bei kleineren Schäden oder älteren Fahrzeugen.

Lassen Sie sich hierzu ggf. immer von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten. Ich vermittle Ihnen dazu gerne kompetente Ansprechpartner.


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