KFZ-Gutachten per Smartphone und KI?

Vorteile von KI bei der Ermittlung der Schadenshöhe

  • Schnelligkeit: Ein KI-Gutachten kann innerhalb weniger Minuten erstellt werden. Der Geschädigte muss nur Fotos vom Schaden hochladen, und die KI analysiert diese sofort. Das beschleunigt die Schadensregulierung erheblich.
  • Bequeme Abwicklung per Smartphone: Der gesamte Prozess läuft digital – kein Termin mit einem Gutachter vor Ort, kein Papierkram. Besonders für kleinere Schäden kann das den Aufwand für den Geschädigten reduzieren.
  • Rund-um-die-Uhr verfügbar: Ein KI-gestütztes Gutachten kann jederzeit erstellt werden – unabhängig von Öffnungszeiten oder Terminen.

Gut für kleine Schäden, aber nicht immer die beste Wahl! KI-Gutachten sind geeignet für Bagatellschäden und schnelle Abwicklungen, können aber bei komplexeren Schäden oder Streitfällen zu Problemen führen. In solchen Fällen ist ein unabhängiger Gutachter die bessere Wahl, um eine faire Regulierung zu gewährleisten.

Wichtig: Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt sind, haben Sie immer das Recht auf einen selbstgewählten KFZ-Gutachter!


Nachteile und Grenzen von KI-generierten Gutachten

  • Risiko einer zu niedrigen Schadenbewertung: KI-Gutachten basieren auf Algorithmen, die oft auf Durchschnittswerten beruhen. Das bedeutet, dass individuelle Faktoren nicht immer richtig erfasst werden. Ergebnis: Die Versicherung könnte eine zu niedrige Schadenssumme ansetzen.
  • Die Versicherung entscheidet über die Schadenshöhe: Bei einem KI-Gutachten über die Versicherung fehlt eine unabhängige Instanz. Die Versicherung hat ein Interesse daran, die Schadenssumme möglichst gering zu halten. Ein von Ihnen gewählter KFZ-Gutachter arbeitet hingegen im Sinne des Geschädigten und stellt sicher, dass alle Schäden vollumfänglich und korrekt erfasst werden.
  • Keine sachverständige Begutachtung vor Ort – versteckte Schäden bleiben unentdeckt: Fotos können nicht alles zeigen. Rahmenverzug, Schäden an tragenden Teilen oder unsichtbare Vorschäden werden oft übersehen. Ein erfahrener Gutachter erkennt solche kostenrelevanten Dinge vor Ort und veranlasst zur Ermittlung der Schadenshöhe ggf. eine Demontage des Schadensbereiches oder auch eine optische Achsvermessung.
  • Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Ansprüchen: Wenn der Schaden unterschätzt wird und der Versicherer eine zu niedrige Auszahlung anbietet, bleibt dem Geschädigten oft nur der im Nachgang mühsame Weg über einen Anwalt. Mit einem sachverständigen Gutachten vom KFZ-Gutachter gibt es von Anfang an Klarheit.
  • Wertminderung und Nutzungsausfall oft nicht berücksichtigt: Eine KI erkennt selten, ob und in welchem Umfang der Fahrzeugwert trotz einer eventuellen Reparatur gesunken ist. Diese Wertminderung wird durch den so genannten merkantilen Minderwert berücksichtigt und steht Ihnen auch im Fall einer fiktiven Abrechnung zu. Er wird nicht automatisiert berechnet, sondern durch den Sachverständigen unter Berücksichtigung vieler Kriterien festgelegt. Auch Nutzungsausfallentschädigungen werden oft nicht korrekt berechnet. Ein menschlicher Gutachter berücksichtigt diese Faktoren und sorgt damit dafür, dass Ihr Schaden in allen Positionen erstattet wird.

KI kann und wird in der Kalkulation von Schäden Einzug halten und kann durchaus Vorteile bieten. Ausschließlich KI-generierte Gutachten ohne überwachenden menschlichen Sachverstand sind zwar schnell und kostengünstig, aber sie können oft nicht die Detailtiefe, Individualität und rechtliche Absicherung eines menschlichen Sachverständigen bieten. Für Haftpflichtfälle, bei denen es auf eine gerichtsfeste Dokumentation ankommt, ist ein qualifizierter KFZ-Gutachter die sicherere Wahl. Ein vom Sachverständigen erstelltes KFZ-Gutachten schützt vor finanziellen Nachteilen und stellt sicher, dass der Schaden realistisch und vollumfänglich bewertet wird. Ein hinzugezogener Fachanwalt für Verkehrsrecht sorgt dafür, dass die Versicherung den vollen Schaden erstattet.


👉 Besser: Immer einen eigenen Gutachter beauftragen – die Kosten übernimmt in der Regel die Versicherung des Unfallgegners!

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