Unfall mit ausländischem Fahrzeug – Grüne Karte & Gutachten

Unfall mit ausländischem Fahrzeug in Deutschland – was ist zu beachten?

Wenn Sie in Deutschland einen Unfall mit einem Fahrzeug haben, das im Ausland zugelassen oder versichert ist, sollten Sie zunächst die wichtigsten Informationen zum Unfallgegner und zum Fahrzeug sichern. Grundsätzlich gilt immer das Recht des Landes, in dem der Unfall passiert, in diesem Fall also deutsches Recht.

Notieren Sie möglichst:

  • Kennzeichen des Unfallgegners
  • Fahrzeugtyp und Fahrzeugmodell
  • Name und Anschrift des Fahrers
  • Anschrift des Halters, sofern bekannt
  • Versicherung des Unfallgegners
  • Versicherungsnummer
  • Nummer der Grünen Karte, sofern vorhanden
  • Kontaktdaten von Zeugen

Fotografieren Sie außerdem die Fahrzeuge, die Beschädigungen und die Unfallstelle. Besonders wichtig ist ein gut lesbares Foto des ausländischen Kennzeichens. Auch eine vorhandene Grüne Karte beziehungsweise eine Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr kann bei der weiteren Schadenregulierung hilfreich sein.

Was ist zu tun nach einem Unfall mit ausländischem Fahrzeug?

Dokumentieren Sie die Unfallsituation möglichst unmittelbar vor Ort. Neben den beschädigten Fahrzeugen sollten Sie beispielsweise fotografieren:

  • die Position der Fahrzeuge
  • die gesamte Unfallstelle
  • Fahrbahnmarkierungen
  • Verkehrszeichen
  • Bremsspuren oder andere Unfallspuren
  • Schäden an beiden Fahrzeugen

Ein Europäischer Unfallbericht kann dabei helfen, die wichtigsten Angaben zum Unfall und zu den Beteiligten festzuhalten. Bei Verletzten, erheblichen Schäden, einem Streit über den Unfallhergang oder fehlenden Versicherungsnachweisen sollte die Polizei hinzugezogen werden.

Wie finde ich die Versicherung des ausländischen Unfallgegners?

Welche Stelle für die Schadenregulierung zuständig ist, hängt unter anderem davon ab, wo der Unfall passiert ist und wo das Fahrzeug versichert ist. Bei einem Unfall in Deutschland kann der Zentralruf der Autoversicherer bei der Ermittlung des gegnerischen Haftpflichtversicherers helfen.

Handelt es sich um ein ausländisches Fahrzeug, kann bei einem Unfall in Deutschland das Deutsche Büro Grüne Karte e. V. (DBGK) zuständig sein. Das Deutsche Büro Grüne Karte ist die für Deutschland zuständige Einrichtung zur Abwicklung von Autohaftpflichtfällen im Rahmen des internationalen Grüne-Karte-Systems.

Deutsches Büro Grüne Karte – welche Rolle spielt es?

Das Deutsche Büro Grüne Karte e. V. ist insbesondere dann relevant, wenn sich der Unfall in Deutschland mit einem ausländischen Kraftfahrzeug ereignet hat. Unter den entsprechenden Voraussetzungen übernimmt das DBGK die Pflichten eines Haftpflichtversicherers für das ausländische Fahrzeug in Deutschland. Die eigentliche Schadenregulierung erfolgt dabei in der Regel durch ein Versicherungsunternehmen oder eine Schadenregulierungsorganisation, die vom DBGK mit der Bearbeitung beauftragt wird.

Der Ablauf kann deshalb beispielsweise so aussehen: Unfall → ausländisches Fahrzeug identifizieren → Schaden melden → zuständigen Regulierer ermitteln → Schaden regulieren

Unfall beim Deutschen Büro Grüne Karte melden

Wenn Sie in Deutschland einen Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug hatten, können Sie den Schaden direkt beim Deutschen Büro Grüne Karte melden. Dafür steht eine Online-Unfallmeldung zur Verfügung.

Bei der Schadenmeldung ist insbesondere das Kennzeichen des ausländischen Fahrzeugs wichtig. Für einen bereits bestehenden Fall können unter anderem folgende Unterlagen hochgeladen werden:

  • Foto des ausländischen Fahrzeugs
  • Foto des Kennzeichens
  • Unfallbericht
  • Grüne Karte des Unfallgegners
  • weitere Unterlagen zum Schaden

Was ist der Unterschied zwischen der „Grünen Karte“ und dem „Deutschen Büro Grüne Karte“?

Die Begriffe werden häufig verwechselt. Die Grüne Karte, die offiziell „Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr“ heißt, ist ein Versicherungsnachweis. Sie enthält Angaben zum Fahrzeug und zur Haftpflichtversicherung. Das „Deutsche Büro Grüne Karte e. V.“ ist dagegen eine Einrichtung der deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer und übernimmt bestimmte Aufgaben bei der Abwicklung grenzüberschreitender Kfz-Haftpflichtschäden.

Was ist ein Schadenregulierungsbeauftragter?

Bei einem ausländischen Versicherer kann die Schadenregulierung in Deutschland über einen Schadenregulierungsbeauftragten erfolgen. Dieser übernimmt die Bearbeitung von Schadenfällen für den ausländischen Versicherer in Deutschland. Bei einem Unfall im Ausland kann der Zentralruf der Autoversicherer unter bestimmten Voraussetzungen Auskunft darüber geben, welcher Regulierungsbeauftragte in Deutschland zuständig ist.

Für den Geschädigten bedeutet das: Die Schadenregulierung muss nicht zwangsläufig ausschließlich mit einer Versicherung im Ausland geführt werden.

Brauche ich bei einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug ein KFZ-Gutachten?

Ob ein KFZ-Gutachten sinnvoll ist, hängt insbesondere von der Höhe und dem Umfang des Schadens ab. Bei einem größeren Fahrzeugschaden dokumentiert ein unabhängiges KFZ-Schadengutachten die Schadenhöhe detailliert. Dabei werden je nach Beschädigung unter anderem festgestellt:

  • unfallbedingte Beschädigungen
  • erforderlicher Reparaturweg
  • voraussichtliche Reparaturkosten
  • Reparaturdauer
  • Wiederbeschaffungswert
  • Restwert
  • merkantile Wertminderung
  • weitere unfallbedingte Schadenpositionen

Gerade bei einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug ist eine nachvollziehbare Dokumentation des Schadens eine wichtige Grundlage für die weitere Regulierung.

Wer bezahlt den KFZ-Gutachter?

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall können erforderliche Sachverständigenkosten grundsätzlich Bestandteil des zu ersetzenden Schadens sein. Ob und in welchem Umfang die Kosten im konkreten Fall übernommen werden, hängt allerdings von den Umständen des jeweiligen Schadenfalls ab. Bei größeren Schäden kann es deshalb sinnvoll sein, die Schadenregulierung frühzeitig mit einem unabhängigen KFZ-Sachverständigen und gegebenenfalls einem Fachanwalt für Verkehrsrecht abzustimmen.

Unfall im Ausland – was muss ich beachten?

Ein Unfall im Ausland ist anders zu betrachten als ein Unfall in Deutschland mit einem ausländischen Fahrzeug. Wenn Sie beispielsweise in Österreich, Italien, Frankreich, Kroatien oder einem anderen Land einen Verkehrsunfall haben, gelten für die Schadenregulierung grundsätzlich die Regelungen des jeweiligen Unfalllandes. Diese können sich in Umfang und Abwicklung von deutschem Recht deutlich unterscheiden. Eine Vorabklärung des jeweiligen Sachverhalts durch einen Anwalt ist unerlässlich, um nicht auf bestimmten Schadenspositionen sitzen zu bleiben.

Unfall mit ausländischem Fahrzeug im Ausland.
Verkehrsunfall mit zwei beschädigten Fahrzeugen im Ausland

Unfall im Ausland – was tun?

Nach einem Unfall im Ausland sollten Sie zunächst die Unfallstelle sichern und gegebenenfalls Verletzten helfen. Anschließend sollten Sie möglichst folgende Daten aufnehmen:

  • Name und Anschrift des Unfallgegners
  • Kennzeichen
  • Fahrzeugdaten
  • Versicherung
  • Versicherungsnummer
  • Nummer der Grünen Karte, sofern vorhanden
  • Unfallort
  • Kontaktdaten von Zeugen

Fotografieren Sie außerdem die Unfallstelle und die Beschädigungen. Der Europäische Unfallbericht kann dabei helfen, die wichtigsten Daten strukturiert festzuhalten. Bei Verletzten, größeren Sachschäden, Streit über den Unfallhergang, fehlendem Versicherungsnachweis oder Unfallflucht sollte die Polizei verständigt werden.

Wer reguliert einen Unfall im Ausland?

Das hängt vom jeweiligen Unfallland und vom Versicherer des Unfallgegners ab. Bei Unfällen in bestimmten europäischen Ländern können Ansprüche auch von Deutschland aus geltend gemacht werden. Der Zentralruf der Autoversicherer kann unter bestimmten Voraussetzungen den zuständigen Schadenregulierungsbeauftragten in Deutschland ermitteln. Ist der Unfallgegner bei einem deutschen Versicherer haftpflichtversichert, ist die Regulierung des Schadens in der Regel problemlos möglich.

Bei einem Unfall in Italien beschädigtes Auto.
Im Ausland beschädigtes Fahrzeug. Der Unfallgegner hier war aus Deutschland.

Welche Kosten ersetzt werden, hängt unter anderem vom Unfallland und den dort geltenden Regelungen ab. Das kann beispielsweise Gutachterkosten, Anwaltskosten, Mietwagen oder Nutzungsausfall betreffen.

Wichtig ist dabei: Das Deutsche Büro Grüne Karte ist nicht für einen Unfall zuständig, der sich im Ausland ereignet hat. Seine Zuständigkeit betrifft insbesondere Unfälle in Deutschland mit ausländischen Kraftfahrzeugen.