Kurzgutachten – Kostenvoranschlag
Wann ist ein KURZGUTACHTEN (KVA) SINNVOLL?
Wenn der Schaden an Ihrem Fahrzeug voraussichtlich eine Schadenshöhe von ca. EUR 750,00 nicht überschreitet, kann die Versicherung Sie auf Ihre Schadensminderungspflicht verweisen und statt eines vollwertigen Gutachtens einen Kostenvoranschlag (Kurzgutachten) zur Schadensregulierung anfordern. Dies ist oft bei kleineren Schäden wie zum Beispiel einer Beschädigung der lackierten Abdeckkappe des Außenspiegels der Fall. Aber auch bei Teil- oder Vollkaskoschäden kann die Versicherung gemäß deren Versicherungsbedingungen einen Kostenvoranschlag einfordern.
Als Ihr KFZ-Gutachter erstelle ich Ihnen gerne und schnell einen solchen Kostenvoranschlag online. Stellt sich dabei heraus, dass der Schaden doch höher als zunächst angenommen ist, setze ich mich mit Ihnen vorab in Verbindung und erläutere Ihnen gerne Ihre Vorteile bei einem vollständigen Unfallgutachten.
Für die Erstellung des Kostenvoranschlages berechne ich 10 % der Brutto-Schadenshöhe, mindestens jedoch EUR 50,00 zzgl. MwSt.