KFZ-Gutachten: Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten auf Fragen rund um das Thema KFZ-Gutachten.


Wertangaben im KFZ-Gutachten

  • Wiederbeschaffungswert: Der Betrag, den Sie aufwenden müssten, um ein vergleichbares Fahrzeug zu beschaffen (vor dem Schadenseintritt). Der Wert wird durch Marktrecherche ermittelt.
  • Restwert: Der Betrag, den Sie für Ihr verunfalltes Fahrzeug in diesem Zustand erhalten. Dieser Betrag wird über (lokale) Restwertbörsen ermittelt.
  • Wiederbeschaffungsaufwand: Der Wiederbeschaffungswert abzüglich dem Restwert. Ausschlaggebend zum Beispiel bei der Totalschadenabrechnung.
  • Merkantiler Minderwert: Der Betrag, den Sie weniger bekommen würden, wenn Sie Ihr instandgesetztes Fahrzeug verkaufen würden (da es ja jetzt nicht mehr unfallfrei ist). Hierzu gibt es verschiedene Ermittlungsmodelle, festgesetzt wird der Wert vom Sachverständigen. Lesen Sie dazu auch meinen Beitrag zum Thema Wertminderung nach Unfall.

Wer trägt das Risiko, wenn die Reparatur teurer wird, als im Gutachten angegeben?

Auf tagesschau.de ist dazu am 16.01.2024 ein interessanter Artikel erschienen, der auf die aktuelle Rechtsprechung des BGH Bezug nimmt. Den Beitrag können Sie über folgenden Link nachlesen:

Wer trägt das Risiko überhöhter Werkstattkosten?


Was darf ein KFZ-Gutachten kosten?

Für Unfallgutachten gibt es anerkannte Honorartabellen des BVSK, die festlegen, was ein KFZ-Gutachten kosten darf. Sind Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt, muss die Versicherung des Unfallgegners diese Kosten im Rahmen Ihres Schadensersatzanspruches übernehmen.

Schauen Sie sich doch hierzu auch mein kurzes Erklärvideo über Haftpflicht-Gutachten an.


Was ist der Unterschied zwischen Vorschaden, Altschaden und Nachschaden?

Vorschaden: Unter Vorschäden versteht man Beschädigungen, die instand gesetzt wurden und in der Regel augenscheinlich nicht erkennbar sind. Beispiel: Sie hatten vor einem Jahr mit Ihrem Fahrzeug einen Unfall. Der Schaden wurde durch eine Werkstatt fachgerecht instand gesetzt und ist somit nicht mehr erkennbar.

Liegt der aktuelle Schaden im Bereich eines Vorschadens, fordert die Versicherung oft einen Nachweis über die Qualität der Instandsetzung des Vorschadens. Dies kann eine Reparaturrechnung oder auch eine Reparaturbestätigung eines Gutachters sein.

Altschaden: Altschäden bezeichnen Schäden, die zum Zeitpunkt der Besichtigung am Fahrzeug vorhanden sind, und nicht mit dem aktuellen Schadensereignis zusammenhängen. Beispiel: In der Vergangenheit sind Sie beim Einparken mit dem vorderen Stoßfänger an der Garage angefahren, der Lack in diesem Bereich ist jetzt beschädigt. Später fährt Ihnen jemand auf das Fahrzeugheck und beschädigt die Heckklappe. Die Beschädigung am vorderen Stoßfänger wäre in diesem Zusammenhang ein Altschaden.

Problematisch wird es immer dann, wenn der aktuelle Schaden einen Altschaden (teilweise) überdeckt. Hier gilt es dann festzustellen, ob eine Schadenserweiterung eingetreten ist.

Nachschaden: Als Nachschaden wird eine Beschädigung bezeichnet, die nach einem Unfall eintritt. Beispiel: An einer Ampel fährt Ihnen jemand leicht auf den hinteren Stoßfänger, der dabei beschädigt wird. Wenig später nimmt Ihnen jemand die Vorfahrt und beschädigt Ihren linken vorderen Kotflügel. Der Kotflügel wäre hierbei ein Nachschaden, der gesondert vom hinteren Stoßfänger zu beurteilen ist.

In einem Gutachten sind Vor- und Altschäden immer anzugeben und gegebenenfalls durch Abzüge zu berücksichtigen. Werden solche Schäden nicht angegeben, ist das für die Versicherung ein Grund die Regulierung zu verzögern oder sogar ganz zu verweigern. Aber selbst wenn alle Vor- und Altschäden sauber dokumentiert werden, gibt es immer wieder Probleme bei der Einforderung Ihres Schadenersatzes. In der Mediathek des NDR finden Sie ein Video zum Thema Vor-/Altschadenproblematik in Verbindung mit einer großen Versicherung (verfügbar bis 23.10.2025).


Wozu brauche ich einen Anwalt?

Zwingend erforderlich ist ein Anwalt natürlich nicht. Allerdings unterhält auch eine Versicherungsgesellschaft eine eigene Rechtsabteilung, verbunden mit dem legitimen Ziel, die Schadensersatzleistungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben auf einem möglichst niedrigen Niveau zu halten. Sind Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt, sorgt ein von Ihnen beauftragter Anwalt ohne Kosten für Sie für das nötige fachliche Gleichgewicht und erleichtert Ihnen die Schadensabwicklung Ihrer vollumfänglichen Ansprüche. Ein Anwalt kennt Ihre Ansprüche, kann diese konkret benennen und in Ihrem Auftrag einfordern.

Ein Beitrag in der ARD Mediathek (verfügbar bis 19.02.2026) zeigt exemplarisch, warum Sie gut beraten sind, sich anwaltlich vertreten zu lassen, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden. Hier am Beispiel der HUK als schadensregulierender Versicherer ab Beitragsminute 9:47.

  • Einforderung Ihrer sämtlichen Schadensersatzansprüche.
  • Rechtliche Beratung in Fragen zu Ihren Ansprüchen, z. B. Schmerzensgeld.
  • Einforderung der KFZ-Gutachten Kosten von der Versicherung.
  • Übernahme des Schriftverkehrs mit der Versicherung.
  • Kompetente Reaktion bei Kürzung Ihres Anspruches durch die Versicherung.
  • Keine Rechtschutzversicherung erforderlich.

Wer bezahlt den Anwalt?

Sind Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt und entsteht Ihnen dadurch ein Schaden, haben Sie Anspruch auf Erstattung von Anwaltskosten (ebenso wie auf Erstattung der KFZ-Gutachten Kosten), die aus der Verfolgung der Ersatzansprüche bestehen. In der Praxis bedeutet dies, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners diese Anwaltskosten übernimmt. Eine Rechtschutzversicherung ist hierbei nicht erforderlich. In einem Urteil des Bundesgerichtshofes klingt das so:

Wer verpflichtet ist, einem anderen den aus einem Unfall erwachsenen Schaden zu ersetzen, hat grundsätzlich auch die Kosten zu erstatten, die der Geschädigte seinem mit der Verfolgung der Ersatzansprüche beauftragten Anwalt bezahlen muss.

BGH (Urteil vom 21.10.69 – VI ZR 86/68)

Mit Kosten für einen Anwalt hätten Sie z. B. dann zu rechnen, wenn die Schuldfrage strittig ist oder die Versicherung sich weigert, den durch ein Gutachten festgestellten Schaden zu regulieren. In diesem Fall wäre – soweit vorhanden – Ihre Rechtschutzversicherung der richtige Ansprechpartner.


An welchen Anwalt soll ich mich wenden?

Das können Sie grundsätzlich selbst entscheiden. Falls Sie bereits eine Kanzlei haben, kann ich das Schadensgutachten an diese weiterleiten. Andernfalls kann ich Ihnen auch gerne eine Anwaltskanzlei empfehlen. Wichtig ist in jedem Fall, dass die Kanzlei auf Verkehrsrecht spezialisiert ist.


Wozu soll ich eine Abtretungserklärung unterschreiben?

Zu dem Ihnen bei einem unverschuldeten Unfall entstandenen Kosten, die Sie gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend machen können, gehört auch das Honorar des KFZ-Gutachters. Damit Sie für die Honorarrechnung des KFZ-Sachverständigen nicht in Vorkasse gehen müssen, können Sie diesen Anspruch an den Gutachter üblicherweise mittels einer Abtretungserklärung abtreten. Das ermöglicht dem Sachverständigen, seine Honorarrechnung direkt von der Versicherung ausgezahlt zu bekommen. Hier können Sie sich eine Abtretungserklärung herunterladen.

In Fällen in denen Sie eine Teilschuld haben, läuft die Schadensregulierung häufig auf eine sogenannte 50/50-Regelung hinaus. Das bedeutet, dass die gegnerische Versicherung lediglich 50 % des Ihnen entstandenen Schadens deckt. Das betrifft in der Folge auch die KFZ-Gutachten Kosten, von denen Sie dann die Hälfte selbst tragen müssen.


Muss ich mein Auto verkaufen, wenn ich es nicht reparieren lasse?

Je nach Schadenshöhe und Fahrzeugwert erhalten Sie von der Versicherung des Unfallgegners eventuell ein Kaufangebot für Ihr beschädigtes Fahrzeug, oft verbunden mit der Bitte, dieses Angebot innerhalb einer bestimmten Frist auch anzunehmen. Müssen Sie ein solches Angebot annehmen?

Die einfache Antwort: Sie entscheiden über Ihr Eigentum, nicht eine Versicherung. Lassen Sie sich zu nichts drängen, ohne vorher fachlichen Rat eingeholt zu haben. Haben Sie einen Anwalt mit der Abwicklung Ihrer Ansprüche beauftragt, klärt er Sie gerne über die Zusammenhänge auf und setzt Ihre Interessen durch.

Mehr Informationen zum Thema KFZ-Gutachten.


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