Wertminderung nach Unfall – worum geht es?

Wertminderung nach Unfall – das steht Ihnen zu!
Selbst wenn Sie Ihr verunfalltes Fahrzeug fachgerecht instand setzen lassen, können Sie es in der Regel anschließend auf dem Fahrzeugmarkt nicht mehr zum gleichen Preis eines vergleichbaren unfallfreien Fahrzeuges verkaufen. Diesem Umstand trägt die Wertminderung nach Unfall Rechnung.
Wertminderung oder auch merkantiler Minderwert
Der Gesetzgeber hat im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt, dass Sie nach einem unverschuldet erlittenen Schaden materiell nicht schlechter gestellt sein dürfen als vor Eintritt des Schadensereignisses. Da das auch den Wiederverkaufswert Ihres (fachgerecht instand gesetzten) Fahrzeuges betrifft, wird in einem Haftpflichtgutachten der merkantile Minderwert ausgewiesen (merkantil = „den Handel betreffend“). Dieser Minderwert hängt von verschiedenen Faktoren wie Schwere der Beschädigung, Alter, Laufleistung, Alt-/Vorschäden oder auch Marktgängigkeit ab.
Wie wird die Wertminderung nach Unfall ermittelt?
Auch wenn sich eine Wertminderung nicht abschließend berechnen lässt, gibt es einige Rechenmodelle, die verschiedene Umstände in unterschiedlicher Gewichtung berücksichtigen und damit einen Anhaltswert liefern. Endgültig festgelegt wird der Minderwert durch den KFZ-Gutachter. Ich verwende hierzu sechs verschiedene und anerkannte Berechnungsmodelle und ermittle daraus den Mittelwert. Nach abschließender Marktrecherche lege ich den merkantilen Minderwert fest und weise diesen im Gutachten als Abrechnungsgrundlage aus.
In einem Kostenvoranschlag wird übrigens keine Wertminderung ausgewiesen. Bestehen Sie als unverschuldet Geschädigter deshalb immer auf ein vollwertiges Gutachten. Hiervon ausgenommen sind lediglich Bagatellschäden (unter ca. 750 EUR Schadenshöhe). Wenn Sie sich über die voraussichtlich Schadenshöhe unsicher sind, nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf, ich helfe Ihnen schnell und unbürokratisch.
Ist der merkantile Minderwert brutto oder netto angegeben?
Im Gutachten wird die Wertminderung nach Unfall immer steuerneutral ausgewiesen. Den Betrag für die Wertminderung erhalten Sie unabhängig davon, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren oder fiktiv nach Gutachten abrechnen.
Wird die Wertminderung auch bei fiktiver Abrechnung gezahlt?
Ja, in Deutschland müssen Sie Ihr Fahrzeug nicht reparieren lassen um die Wertminderung von der Versicherung erstattet zu bekommen (im Gegensatz zum europäischen Ausland).
Fällt die Wertminderung bei E-Autos höher aus?
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat dies in einem Urteil vom 18.09.2024 (AZ: 8 O 4990/23) bejaht. Auszugsweise heißt es dort:
„…Zu sehen ist, dass das Vertrauen in die Reparaturmöglichkeit von Fahrzeugen mit elektronischen Antriebs- und Steuerungssystemen, die erst seit wenigen Jahren markttauglich sind, geringer ausgeprägt ist als ein solches in die Reparaturmöglichkeit von konventionellen Verbrenner-Fahrzeugen. Mit anderen Worten: Die Skepsis eines potentiellen Käufers eines EAutos, dass ein großer Unfallschaden „nicht richtig“ behoben werden kann bzw. konnte, ist (zumindest heute) größer als diejenige eines potentiellen Käufers eines VerbrennerFahrzeuges. Der E-Fahrzeug-Käufer wird sich daher tendenziell eher einem unfallfreien Fahrzeug zuwenden als derjenige eines Verbrenner-Fahrzeuges. Die Wertminderung muss daher höher ausfallen, um den Mangel an Attraktivität auszugleichen. Das Gericht schätzt mithin gemäß § 287 ZPO, dass die Wertminderung eines Elektroautos um etwa 50 % höher ist als die vergleichbare Wertminderung eines Verbrenner-Fahrzeuges…“